Europa News

Rohstoffe aus dem Müll

Das Thema:

Sie haben gesaugt, geputzt und für Licht gesorgt. Aber wenn Zahnbürsten, Staubsauger und Lampen den Geist aufgeben, landen sie noch immer viel zu oft im Hausmüll. Das soll anders werden, hat das Europäische Parlament in Straßburg im Januar beschlossen.

Hintergrund:

Künftig müssen bis zu 85 Prozent des Elektroschrotts eingesammelt und recycelt werden. Für Deutschland, wo die bisherige Quote bei über 90 Prozent liegt, nur scheinbar ein Problem. Doch auch hierzulande gibt es Schwierigkeiten mit den vorhandenen Sammelsystemen. Der CDU-Umweltexperte und Europa-Abgeordnete Peter Liese: „Oft sind kommunale Wertstoffhöfe nicht täglich geöffnet oder nur dann, wenn der Normalbürger arbeiten muss. Diese Situation muss dringend verbessert werden.“ So solle die Bundesregierung bei der Übernahme der neuen Richtlinie bis 2013 in nationales Gesetz nicht nur auf die bisherigen Wertstoffhöfe setzen, sondern die Rücknahme in den Geschäften ebenfalls einführen. Liese: „Wir haben eine bürgerfreundliche Regelung gefunden.“
Die neuen EU-Vorgaben sind zwar freiwillig, sehen aber Vereinfachungen für den Verbraucher vor. So wären künftig Händler, deren Geschäft mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, verpflichtet, alle „Kleingeräte mit Kabel“ unter 25 Zentimetern Größe zurückzunehmen – unabhängig davon, ob das Produkt auch bei ihnen erworben oder ein neues gekauft wird. Derzeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, vier Kilo Elektroschrott pro Bürger und Jahr zu sammeln und wiederzuverwerten. Dieses Ziel hat sich als löchrig erwiesen. In Zukunft sorgen neue Quoten für mehr Rücklauf: Ab 2016 soll 45 Prozent der Menge an Elektrogeräten, die in den drei Jahren davor verkauft wurden, auch wiedereingesammelt werden. Ab 2019 sogar 85 Prozent.

Der aktuelle Stand:

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlamentes haben die Mitgliedstaaten bis 2013 Zeit, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.

Die Lage vor Ort:

Die Kritik an den Wertstoffhöfen reißt nicht ab. Sind die Öffnungszeiten vor Ort wirklich so, dass Berufstätige kaum eine Chance haben, ihren Elektroschrott dort ordnungsgemäß abzugeben? Und wie viele Geschäfte in der Region nehmen derzeit schon Altgeräte zurück?

Der Link zum Thema:

Die zusammenfassende Information des Europäischen Partlamentes

Wie wichtig ist “Made in Germany”?

Das Thema:

„Made in Germany“ ist zwar nicht als Gütesiegel anerkannt, kommt diesem – zumindest nach Meinung der Industrie – aber gleich. Nun ist ein heftiger Streit um die Zukunft dieser Ursprungsbezeichnung entbrannt.

Hintergrund:

Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), schlug Alarm: Künftig dürften nur noch jene Produkte die begehrte Aufschrift tragen, die zu mindestens 45 Prozent aus deutschen Wertstoffen bestehen, warnte er. Brüssel plane eine entsprechende Änderung der Produktkennzeichnung. Eine Katastrophe beispielsweise für die Autobauer oder Elektronikhersteller, die einzelne Bestandteile ihrer Güter auch aus anderen Ländern liefern lassen.
In Brüssel herrschte angesichts des deutschen Vorpreschens Kopfschütteln. „Die Europäische Kommission weist Berichte über angebliche Einschränkungen bei der Verwendung des ‚Made in Germany’ zurück“, wurde offiziell mitgeteilt. Man habe weder eine Abschaffung noch eine Erschwernis des Labels im Sinn, hieß es. „In der Diskussion werden bisweilen Regeln für importierte Waren aus Nicht-EU-Staaten und für in der EU hergestellte Waren vermengt. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.“ Wirklich nicht?

Auslöser des Streits ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C 260/08 aus dem Jahre 2009. Die Kommission hatte einen deutschen Konzern verdonnert, Antidumpingzölle für Stahlseile zu zahlen, die in Nordkorea aus chinesischen Rohmaterialien zusammengebaut worden waren. Gegen chinesische Waren hat Brüssel Zölle verhängt, gegen nordkoreanische nicht. Da der Hauptteil des Produkts aus dem Reich der Mitte stamme, seien Strafzahlungen berechtigt, argumentierte die Kommission. Die Richter waren anderer Ansicht und hoben den Bescheid gegen den deutschen Konzern auf.

Ob „Made in Germany“ benutzt werden darf oder nicht, wird bis heute nicht durch europäische Regelwerke festgelegt. Entscheidend sind der Zollkodex und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Und die stellen klar: Es darf keine Irreführung der Verbraucher geben. Und: Die Bezeichnung ist solchen Produkten vorbehalten, die in Deutschland „eine für die Produktqualität entscheidende Behandlung“ erfahren haben. Nur dann, so sagen die Experten für Markenrecht, werde klargestellt, dass der Kunde mit Recht „besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der Zuverlässigkeit haben“ dürfe.

Der aktuelle Stand:

Brüssels zuständiger Kommissar Algirdas Semeta arbeitet an einer Neuregelung der Herkunftsbezeichnungen für Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Die Notwendigkeit einer solchen Harmonisierung hatte auch der Bundesgerichtshof bereits 1994 bejaht. Denn mit welcher Kennzeichnung soll eine indische Taschenlampe versehen werden, die von einem deutschen Unternehmen in der Bundesrepublik vertrieben wird? Die Richter hielten die Aufschrift „Made in Germany“ damals für irreführend. Ist sie wirklich wichtig oder ohne Bedeutung?

Die Lage vor Ort:

Angeblich ist die Marke ja ein Garant für Verkaufserfolg. Wie erleben die kleinen und großen Betriebe in Ihrer Region das? Ist “Made in Germany” beim Export ihrer Produkte wirklich gleichbedeutend mit einem Gütesiegel?

Der Link zum Thema:

Hintergrund-Informationen auf Wikipedia

Keine Grenzen für Jobsuchende

Das Thema:

Rund 800 Berufsbilder will die EU-Kommission europaweit angleichen. 20 Jahre nach der Gründung des Binnenmarktes soll endlich vollendet werden, was bisher nur in Ansätzen gelang: die Mobilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hintergrund:

Doch das Stichwort löst in den 27 Mitgliedstaaten mehr Ängste als Hoffnungen aus: Billig-Arbeitskräfte, Dumpinglöhne, Verluste von Jobs für die einheimische Bevölkerung – was ist an diesen Befürchtungen wirklich dran? Fast acht Jahre nach der umstrittenen Erweiterung der EU nach Osten 2004 haben Arbeitsmarktexperten des Nationalen Institutes für Wirtschafts- und Sozialforschung in London vor einigen Monaten eine umfassende Studie vorgelegt, die im Auftrag der Brüsseler Kommission erstellt wurde. Die Ergebnisse sind erstaunlich: So sind seit 2004 lediglich 1,8 Prozent der Bevölkerung aus den einst neuen Ländern nach Westen ausgewandert. Die Einwohnerzahl der 15 „alten“ Mitgliedstaaten erhöhte sich dadurch aber nur um 0,3 Prozent. Rumänen und Bulgaren, die erst 2007 zur EU stießen, verließen zu 4,2 Prozent ihre Heimat. Da damals vor allem in Deutschland, aber auch in Österreich noch Beschränkungen für den Zuzug zum Arbeitsmarkt bestanden, wurde der Migrantenstrom nach Großbritannien, Irland und Skandinavien umgeleitet. Da die tatsächliche Zahl der Auswanderer aber gering blieb, erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt durch die „EU-Ausländer“ lediglich um 0,5 Prozent. Damit nicht genug. Auch für die zuvor verbreitete Furcht, die Zuwanderer könnten die Sozialsysteme beanspruchen und zur Arbeitslosigkeit beitragen, gibt es nur wenig Gründe. So zeigen die Daten aus dem Vereinigten Königreich, dass die Zahl derer, die Sozialleistungen wie Wohngeld in Anspruch nahmen, verschwindend gering blieb. Die Explosion der Arbeitslosigkeit in Spanien auf weit über zehn Prozent kann mit der Zuwanderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Untersuchungen zufolge höchstens zur Hälfte begründet werden. Die eigentlichen Ursachen seien dagegen „hausgemacht“, heißt es. Und auch von Dumpinglöhnen gibt es keine Spur: „So gut wie alle Forschungsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass sich die Arbeitsmobilität nach der Erweiterung wenig auf die Löhne ausgewirkt hat“, schreibt die Kommission in einer eigenen Studie. So seien die durchschnittlichen EU-Einkommen nach der Öffnung der Arbeitsmärkte um im Schnitt nur 0,08 Prozent zurückgegangen – und das auch nur kurzfristig. Die Arbeitslosenquote habe sich nur wenige Monate lang um 0,04 Prozent erhöht.
Nach Auffassung der Kommission zeigen die Daten, dass es also für Ängste vor „Fremdarbeitern“ keine, für deren vermehrten Einsatz aber viele gute Gründe wie wirksame Beiträge zum Wirtschaftswachstum gibt. Dennoch nehmen derzeit nur zwei Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger die Chance wahr, in einem anderen Mitgliedsland einer Arbeit nachzugehen.

Der aktuelle Stand:

Diskutiert wird derzeit vor allem die Forderung aus Brüssel, Krankenschwestern müssten künftig über das Abitur verfügen. Tatsächlich aber geht es um weit mehr: Wie sehr nutzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeiten des freien Binnenmarktes? Die Vorlage der Kommission (mehr ist es bisher nicht) wird in den kommenden Monaten im zuständigen Ministerrat und im Europäischen Parlament behandelt.

Die Lage vor Ort:

Hat sich die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem europäischen Nachbarland in Ihrer Region wirklich nur so marginal verändert? Und wie viele junge Leute aus Ihrem Einzugsgebiet tragen sich mit dem Gedanken, zeitweise außerhalb der eigenen Grenzen in der EU zu arbeiten? Wer hat das möglicherweise sogar schon getan? Und mit welchen Erfahrungen?

Der Link zum Thema:

Eine Information des Bundesinnenministeriums

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Aktuelles

Liebe Freunde des Ortsvereins der SPD,

Ihr habt sicher die Artikel zur Schwimmhalle in den Zeitungen verfolgt. Meiner Meinung nach ist der Bürgerinitiative recht zu geben, dass die Verwaltung hier keine einsamen Entscheidungen treffen darf. Daher ist auch die Initiative der CDU zum Bürgerentscheid konsequent, ich würde mich ihr anschließen. Im Übrigen gilt unsere Stellungnahme vom11. Dezember 2010 unverändert fort.

Die Verwaltung verlangt ferner vom Kunstverein die Rückzahlung einer sehr großen Fördersumme aus dem Vorjahr. Das Vorgehen ist meiner Meinung nach nicht stichhaltig, der Bestand des Kunstvereins gefährdet. Aufgrund dessen touristischer Bedeutung müsste dies ein Thema des Hauptausschusses sein.

Es grüßt für den OV
Peter Hausmann (13721)

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SPD – Kinderfest am 1. Mai in Kühlungsborn

Gute Stimmung und gutes Wetter sorgten am 1. Mai dafür, dass unsere Maifeier wieder ein voller Erfolg wurde.

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1,2 Millionen Menschen mehr mit Mindestlohn

1,2 Millionen Menschen in der Zeitarbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Aus- und Weiterbildungsbranche erhalten zum 1. Mai einen Mindestlohn. Eine verbindliche Lohnuntergrenze hatte die SPD im Zuge der Hartz-IV-Verhandlungen durchgesetzt.
Rund 900.000 Menschen sind in der Leih- und Zeitarbeit beschäftigt. Ungelernte Leiharbeiter werden durch eine Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Westdeutschland künftig mindestens 7,60 Euro je Stunde erhalten, in Ostdeutschland 6,65 Euro. Dies entspricht dem von Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen Mindestlohntarifvertrag.
Zeitarbeiter sollen auch dann den Mindestlohn erhalten, wenn der Betrieb, an den sie ausgeliehen sind, niedrigere Löhne zahlt. Die Lohnuntergrenze verhindert außerdem, dass die Löhne nach der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes im Mai weiter unterlaufen werden. Denn ohne einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn hätten ausländische Zeit- und Leiharbeitsunternehmen – insbesondere aus Ost- und Mitteleuropa – ihre Beschäftigten deutlich unter Tarif nach Deutschland vermitteln können.
Einen von der SPD geforderten allgemein verbindlichen Mindestlohn sowie das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern hatten Union und FDP in den Verhandlungen blockiert.
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildungsbranche bestehen bereits Mindestlohntarifverträge. Sie werden jetzt für alle Beschäftigten der Branchen gelten, also auch in Unternehmen, die bislang unter Tarif gezahlt haben: Im Wachgewerbe beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland bis zu 8,60 Euro (West) und 6,53 Euro (Ost).
Je nach Tätigkeit unterscheiden sich die Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche: Verwaltungsangestellte 10,71 Euro (West) oder 9,53 Euro (Ost). Pädagogische Mitarbeiter erhalten 12,28 Euro (West) oder 10,93 Euro (Ost).
Das Arbeitsministerium muss nun für die beiden Branchen die Mindestlöhne in Verordnungen erlassen. Beide Branchen wurden bereits während der Regierungszeit der großen Koalition in das Entsendegesetz aufgenommen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bleibt auf der Tagesordnung
SPD-Parteichef Sigmar Gabriel begrüßte am Montag den Durchbruch bei den Mindestlöhnen für Zeitarbeiter, Sicherheitsleute und in der Aus- und Weiterbildung. Zugleich stellte er klar, seine Partei werde weiterhin an den berechtigten Forderungen nach einem allgemein gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und equal pay für Leih- und Zeitarbeitsbeschäftigte festhalten. Gemeinsam mit den Gewerkschaften werde man den Druck aufrecht erhalten.

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