Aus dem Landtag

Volker Schlotmann, Minister für Verkehr,Bau und Landesentwicklung:
mit diesem Infobrief möchte ich Ihnen von einem Aufgabengebiet
berichten, das Sie vielleicht nicht zu allererst mit dem Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verbinden. Dennoch
zählt die Beschäftigung mit unseren landeseigenen Schlössern
und Gärten mit zu den fachlich besonders anspruchsvollen
Tätigkeiten meines Hauses.
Mecklenburg-Vorpommern ist wie keine zweite Region in Europa
von Schlössern und Herrenhäusern geprägt. Neben den
prachtvollen herzoglichen Residenzen befinden sich mehr als
1000 unter Denkmalschutz stehende Gutsanlagen in Mecklenburg-
Vorpommern. Als Teil der kulturellen Vielfalt des Landes
haben sie eine hohe Bedeutung für den Tourismus und damit
für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Mit unseren
Schlössern und Gärten werden nicht nur Arbeitsplätze wie in
der Bauwirtschaft erhalten, sondern vor allem in den strukturschwachen Regionen neue geschaffen.
Innerhalb der Schlösser- und Gartenlandschaft in Mecklenburg-
Vorpommern ist mein Haus insbesondere für die landeseigenen
Objekte zuständig, die von der Verwaltung der Staatlichen
Schlösser und Gärten im Betrieb für Bau und Liegenschaften
Mecklenburg-Vorpommern verwaltet und baufachlich betreut
werden. Dazu gehören die Schlösser, Parks und Gärten in
Ludwigslust, Güstrow, Wiligrad, Mirow, Hohenzieritz und das
Jagdschloss Granitz, außerdem der Schlosspark Neustrelitz mit
seiner Orangerie, der Schlossgarten Schwerin und seit Februar
2008 auch die Schlossanlage Bothmer in Klütz. Zudem obliegt
uns die baufachliche Betreuung des Schweriner Schlosses.
Neben der Pflege, Erhaltung und Instandsetzung der historischen
Bausubstanz werden als eine der wichtigsten Aufgaben,
Konzepte für eine denkmalverträgliche, sinnvolle und dauerhafte
Nutzung entwickelt, die der landes- und kunstgeschichtlichen
Bedeutung der Schlossanlagen und somit auch der Förderung
des Tourismus gerecht werden. Ziel ist es, die historischen
Ensembles nicht nur museal zu konservieren, sondern auch für
Besucher erlebbar zu machen. Dazu zählen neben der musealen
Nutzung auch eine Vielzahl von Konzerten und Veranstaltungen
in den Sälen und in den Parks. Eine Übersicht über die
geplanten Veranstaltungen in 2011 finden Sie auf der
Internetseite www.mv-schloesser.de .
Die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der landeseigenen Schlösser und Gärten wird von der Europäischen Union gefördert: Für die Entwicklung des ländlichen Raumes für den Erhalt und die Sanierung der Schlösser, Gutsanlagen und Parks in der
aktuellen Förderperiode 2007-2013 stehen insgesamt rund 84,4 Mio. € bereit.
Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz vorstellen, was in den letzten Jahren an den landeseigenen Schlössern und Gärten geschaffen wurde und was vorgesehen ist:
Am Schweriner Schloss konnten bis zum Beginn der BUGA 2009 nahezu alle von außen sichtbaren Fassaden und Dächer sowie der Museumszugang und der Burggarten
fertig gestellt werden. Zudem erfolgten umfangreiche Gründungsmaßnahmen und
die Sanierung der Innenhoffassaden. Diese Maßnahmen werden auch in 2011 fortgeführt.
Darüber hinaus erfolgt derzeit die Grundsanierung der Schlosskirche bis zum
450jährigen Jubiläum der Kirchweihe im Jahr 2013. Auch der Schlossgarten wurde zur
BUGA 2009 umfassend restauriert und in seinen ursprünglichen Strukturen wieder hergestellt.
Auf dem Alten Garten laufen seit September 2010 denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen.
Neben der Wiederherstellung der Treppen- und Rampenanlege wird
das Denkmal Paul Friedrich restauriert und an seinen historischen Ort vor der Treppenanlage
wieder aufgestellt.
Im Schloss Mirow laufen schon seit geraumer Zeit die Sanierungsmaßnahmen im Inneren.
Diese Arbeiten – Restaurierung, museale Ausstattung, Vorbereitung für einen
Museumsbetrieb – werden sich noch im Wesentlichen bis Ende 2013 erstrecken, so
dass Schloss Mirow im Jahr 2014 als Raumkunstwerk und Informationsstätte über die
Dynastiegeschichte Mecklenburg-Strelitz eröffnet werden kann.
Das Jagdschloss Granitz ist das meist besuchte Schloss in M-V mit jährlich etwa
200.000 Gästen. Gegenwärtig werden hier Maßnahmen zur Verbesserung des Präsentationsniveaus
sowie der Aufenthaltsqualität durchgeführt. Der erste Teil einer Dauerausstellung
zum Thema „Fürst Wilhelm Malte zu Putbus und die Baugeschichte des
Jagdschlosses Granitz“, ein Beschilderungs- und Leitsystem, ein Kulturpfad sowie ein
thematischer Spielplatz wurden in diesem Zusammenhang bereits umgesetzt.
Im Schloss Hohenzieritz, das bereits vollständig saniert ist, befindet sich u. a. die Luisen-
Gedenkstätte. Der Schlosspark gehört zu den ersten drei englischen Gärten auf
dem Kontinent und wird seit Herbst 2008 umfassend saniert. Diese Arbeiten sollen zum
Sommer 2011 abgeschlossen sein.
Im Schlosspark Wiligrad begannen Ende Januar 2011 die umfangreichen Arbeiten zur
denkmalgerechten Wiederherstellung. Als Erstes wird hier das Wegesystem im Uferund
Hangbereich mit seinen Parkarchitekturen in Angriff genommen.
Am Schloss Güstrow läuft seit Ende 2009 die denkmalgerechte Instandsetzung des
Daches und des Dachgeschosses des Nordflügels sowie vorbereitende Maßnahmen
zur weiterführenden grundlegenden Sanierung, die ab 2015 erfolgen wird. Bereits im
Sommer 2011 beginnen im Schlossgarten die umfangreichen gartendenkmalpflegerischen
und erschließungstechnischen Arbeiten.
Nach der Instandsetzung der Dächer und der Sandsteinfassade des Schlosses Ludwigslust
sowie dringender Maßnahmen zur Gebäudesicherung und Nutzung begann
im März 2009 die Sanierung von historischen Innenräumen im Ostflügel. Die Restaurierungsarbeiten
im Schloss werden wegen ihrer besonderen Komplexität und des kunsthandwerklichen
Anspruches einige Jahre andauern. Auch der Schlosspark wird seit
einiger Zeit schrittweise instandgesetzt. In den letzten vier Jahren konnten u.a.
Kontakt:
Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefon: 0385-588-8000
volker.schlotmann@vm.mv-regierung.de
die Sanierung und Rekonstruktion der Kaskade am Schlossplatz einschl. der Sandsteinplastiken,
der Neubau des Blumengartens, die Sanierung der Hofdamenallee und
des Rasenparterres abgeschlossen werden. Weiterhin wurde ein umfassendes Beschilderungssystem
mit Übersichtstafeln und zahlreichen Wegweisern installiert. Hinweisschilder an den Objekten vermitteln zudem wertvolle Informationen über die Bauwerke
und Denkmäler. 2013/2014 sollen dann die Sanierungsmaßnahmen im größten Park
des Landes abgeschlossen sein.
Seit Übernahme von Schloss und Park Bothmer im Februar 2008 in Landeseigentum
wurden umfangreiche Planungen und Untersuchungen sowie erste, dringend notwendige
Sicherungsmaßnahmen wie Schadstoffsanierung des gesamten Ensembles
und Sanierung der Dachstühle und Neueindeckung der Dächer im östlichen Seitenflügel
durchgeführt. Seit Sommer 2010 läuft die Grundinstandsetzung des Haupthauses, u. a.
mit einer Gründungssanierung, Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an der Fassade,
in den historischen Raumfassungen und den Herrichtungsarbeiten für die geplante
museale/kulturelle Nutzung. Das Ausstellungskonzept für das Haupthaus soll bis Ende
2011 erstellt werden. An einem geeigneten Nutzungskonzept für die Seitenflügel wird
derzeit ebenfalls gearbeitet. Die geplante Fertigstellung von Schloss und Park sowie
Eröffnung des Schlossensembles ist für Sommer 2014 vorgesehen.
Historische Bauten und Gartenkunstwerke sind Teil der Geschichte unseres Landes
und sowohl bei den Einheimischen als auch den Touristen besonders beliebt. Sie sind
eine wichtiger Standortfaktor in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht und damit unverzichtbares
Merkmal unseres Landes.
Weitere Informationen zu den Schlössern und Gärten unseres Landes finden Sie unter www.schloesser-gaerten-mv.de .

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Nicht zu früh die weiße Fahne ziehen Herr Bürgermeister !

Arbeiten, prüfen und dann erst entscheiden !

Bevor über das jetzige MSH Projekt endgültig entschieden wird, sollten endlich einmal Hausaufgaben im Rathaus gemacht werden.
Mit Veto des Bürgermeisters das Projekt abzubügeln ist einfach zu früh.
Es gibt hier einige Fragen zu klären, die seit Jahren immer wieder nur halbherzig im Rathaus angepackt wurden.

1. Eine rechtssicheren Ausschreibung nach E.U Vorgaben und eine rechtssichere Form des Leistungsabkaufes
erarbeiten. Ist eine Aufgabe unserer kompetenten Stadtverwaltung und des Bürgermeisters.
( Der gute Wille zur Unterstützung ist bei der Kommunalaufsicht und dem Wirtschaftsministerium /LFI vorhanden)

2. Erarbeiten einer belastbaren Prognose der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt für die nächsten 5 bis 10 Jahre.
Ist auch Aufgabe des Rathauses ! Welche Summe könnte jährlich für die MSH aufgewendet werden ?

3. Endlich die letzten Fragen mit dem Kaufvertrag klären. (MSH GmbH)

Erst wenn diese Dinge vorliegen, kann entschieden werden.

Ist das jetzige Projekt absolut zu teuer oder unwirtschaftlich, dann sind wenigstens schon die Voraussetzungen für ein Folge-MSH Projekt vorhanden.
Diesen Entscheidungspunkt haben wir lange noch nicht erreicht.

Einfach aus dem holen Bauch abzulehnen – ohne die offenen Frage angepackt und gelöst zu haben scheint nicht sehr weise.

Wir brauchen am jetzigen Standort der alten MSH in Kühlungsborn West eine neue MSH.
Muß ja nicht immer der “Mercedes” sein – wie oft in K-born gewünscht
und sollte auch von den Eintrittspreisen bezahlbar sein.

Knut Wiek

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Nicht mit dem Kopf durch die Wand – aber doch durch die Tür?

Zur Thematik “Schwimmhalle” und der in der OZ veröffentlichten Meinung von Bürgermeister Karl dazu kann angemerkt werden:
Die rechtliche Lage ist nach § 33 der Kommunalverfassung scheinbar eindeutig: Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem Beschluss zu widersprechen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen. Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, so hat ihn der Bürgermeister unter Darlegung der Gründe zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen die Beanstandung steht der Gemeindevertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.
Die eigentliche Frage ist allerdings die der Rechtswidrigkeit – wer stellt die fest? Antwort: Im Zweifel ein Gericht. Nochmals die Kommunalverfassung in den Paragraphen zur Rechtsaufsicht: Soweit die dieses Gesetz Genehmigungspflichten vorsieht, darf die Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung nur versagen, wenn die Beschlüsse der Gemeinde rechtswidrig sind. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse der Gemeinde beanstanden und verlangen, dass die Gemeinde den Beschluss binnen einer angemessenen Frist aufhebt. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen Maßnahmen der Rechtsaufsichtsbehörde sind Widerspruch und Anfechtungsklage nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben.
Soweit muss es aber nicht kommen. Bürgermeister Karl hat noch die Wahl, Lösungsmöglichkeiten zu den aufgeworfenen Fragen zu finden. Erscheint es sinnvoll, das Investitionsvolumen noch einmal zu überarbeiten und dabei deutlich zu verringern, so sollte das getan werden. Eine erneute Ausschreibung ist ebenfalls nicht gänzlich auszuschließen. Und die Fördertöpfe können nach dem politischen Willen durchaus noch eine Weile offen gehalten werden.
Hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Bedenken kann festgestellt werden, dass wegen der vorgesehenen überwiegenden Finanzierung aus Kurtaxmitteln der Haushalt keineswegs in der Weise belastet werden kann, das Mittel für soziale Zwecke fehlen. Auf diesen Umstand hat die Stadtvertretung im Übrigen bei ihrer Entscheidung sehr großen Wert gelegt.
Unbegründet bleibt auch die Aussage, „ganz viele wüssten, dass der Betrieb der Schwimmhalle in der jetzigen Form des Vorhabens nicht funktionieren würde“. Denn wer kann schon so klar in die Zukunft sehen?
Bei dem ganzen Hin und Her ist aber die eigentliche Frage inzwischen fast vergessen: Braucht Kühlungsborn eine solches öffentliches Schwimmbad oder kann darauf verzichtet werden? Und auch hier kann eigentlich die Antwort erst einmal offen bleiben, wenn man schlicht rechnet: Die finanzielle Stützung des jetzigen Vorhabens kostet einen hohen aber begrenzbaren Betrag und ermöglicht den Einsatz erheblicher Fördermittel. Sollte sich stattdessen in zehn oder fünfzehn Jahren, wenn sich die westlichen und östlichen Nachbarbäder neu aufgestellt haben, herausstellen, dass es gebraucht wird, dann wird es richtig teuer.

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Aus dem Bundestag

Themen der Woche
HANS-JOACHIM HACKER, MITGLIED
DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Für eine effektivere Arzneimittelversorgung
Das dynamische Wachstum der Arzneimittelausgaben ist maßgeblich
verantwortlich für die schwierige Finanzlage der gesetzlichen
Krankenversicherungen. Um die Qualität der Arzneimittelversorgung
zu erhöhen und gleichzeitig ihre Wirtschaftlichkeitzu verbessern, muss
unverzüglich gehandelt werden. Bundesgesundheitsminister
Rösler ist zu spät tätig geworden. Außerdem sind seine Vorschläge
zur Senkung der Arzneimittelausgaben mutlos und wenig effektiv. Die faulen Kompromisse mit Pharmaindustrie und Apothekern gehen zu Lasten der Versicherten und der Verbraucher. Sie zeigen, für wen diese
Koalition Gesundheitspolitik macht. Die SPD-Bundestagsfraktion
schlägt deshalb in dem Antrag „Effektivere Arzneimittelversorgung”
unter anderem folgende Maßnahmen vor, um die gesetzlichen Krankenversicherungen und vor allem ihre Versicherten zu entlasten:
- Der Herstellerrabatt, den pharmazeutische Unternehmer den
gesetzlichen Krankenkassengewähren müssen, wird von 6 auf 16 Prozent angehoben, bei gleichzeitiger Einführung einer zeitlich begrenzten Preisbegrenzung.
- Die Rabatte des Großhandels an Apotheker werden abgeschöpft
durch Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags.
- Für jedes neue Arzneimittel muss die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen werden, um neben der arzneimittelrechtlichen Zulassung auch eine Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.
- Das finanzielle Risiko bei der Anwendung innovativer Krebstherapien
wird zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geteilt.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt eine Liste aller Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
verordnet werden können.

Die Energieversorgung in kommunaler Hand
Energie ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sichert regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen in der Region. Sie stärkt den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität. Darüber hinaus können weitere positive Effekte für den kommunalen Finanzhaushalt
durch die Zahlung von Gewerbesteuer sowie aus der Gewinnabführung
bzw. der Gewinnausschüttung aus den gesamten ergiewirtschaftlichen Aktivitäten generiert werden. Kommunalwirtschaftliche Unternehmen
sind zur Zielerreichung ein unabdingbares Element. Die Übernahme
der Gas-und Stromnetze bedeutet die Rückgewinnung der kommunalen Selbstbestimmung über die Entwicklung einer nachhaltigen, lokalen Energieversorgungsstruktur als einem wesentlichen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Gemeinwohlinteressen bekommen Vorrang vor Gewinnmaximierungsstrategien. Die kommunalen Unternehmen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie kundenorientierte Energiedienstleistungen mit innovativen Konzepten voranbringen können. Damit schaffen sie die Voraussetzungen für mehr Energieeffizienz auf der Angebots und auf der Nachfrageseite. Mit einem Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen sowie Netzzugangs- bzw. Netzentgeltverordnungen bei Strom und Gas so zu novellieren, dass Kommunen in der Lage sind, besser und zielgerichteter am Markt zu agieren. Nachhaltige Mobilität fördern Auf dem Weg zur klimaschonenden Mobilität der Zukunft wird in den kommenden Jahren die weitere ambitionierte Reduzierung des CO2-Ausstoßes des konventionellen Antriebes und die damit einhergehende weitere Verbesserung der Effizienz des Verbrennungsmotors eine besondere Rolle spielen. Gleichzeitig stellt der massive Ausbau der Elektrifizierung des Antriebs bei Automobilen die große Chance dar, die Mobilität auch in der Zukunft zu sichern. Damit Deutschland nicht den Anschluss an die elektrische Automobilrevolution verpasst und das Ziel von mindestens einer Million Elektroautos auf deutschen Straßen im Jahr 2020 erreicht werden kann, fordert die SPD von der Bundesregierung, die dafür nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Forderungen zielen auf die Bereiche Industrie- und Finanzpolitik, Verkehrs- und Klimapolitik, Öffentliche Hand, Aus- und Weiterbildung wie auch Innovation.

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Schwimmhalle West – Auf zum letzten Gefecht!

Ja, nein, doch, aber nicht so – des Schauspiels lange erwarteter nächster Akt findet endlich statt. Kosten gegen Erlöse, Gutachten gegen Gutachten, das übliche Spiel, hier aber fehlt der politische Wille, zu einer schnellen Lösung des Problems zu kommen. Kein Wunder, liegt doch die politische Heimat der Verantwortlichen nicht im hiesigen Landkreis; zu Zeiten von Otto Ebnet und Beate Mahr wäre es anders gelaufen. Wieso diese Entscheidungsvorbereitung nun so viele Monate gebraucht hat, wird wohl ebenso ein Geheimnis bleiben wie die Identität der etlichen kritischen Kühlungsborner Bürger und Unternehmen.
Der SPD-Ortsverein steht unverändert hinter der TSK und für den Wiederaufbau der Meerwasserschwimmhalle West. Ein großes Ostseebad wie Kühlungsborn braucht langfristig ein familiengerechtes Hallenbad, einen Aufenthaltsort für Jung und Alt für das Badevergnügen zwischendurch, gut ergänzt durch die 4-Sterne-Wellnessoase im Ortsteil Ost. Der Wirtschaftsminister in Schwerin muss beim Wort genommen werden: präsentieren wir also eine Sparvariante, den City Pool. Mit dem von den Stadtvertretern schon beschlossenen Leistungsabkauf sollte das dann aber auch zur Förderfähigkeit ausreichen.

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